

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29.08.2025
1. Mietzweck, Zustandekommen des Vertrags
1.1
Der Mieter hat das Recht, das angemietete Abteil ausschließlich für Lagerzwecke in Übereinstimmung mit dem Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags (wird vom Vermieter gemäß den vom Mieter formulierten Wünschen erstellt und diesem zur Unterfertigung übermittelt) und den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen, wenn deren Geltung mit dem Mieter vereinbart ist.
1.2
Zwecks Vermeidung von Rechtsgeschäftsgebühren nach dem Gebührengesetz 1957 („GebG") wird das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags vom Vermieter nicht unterzeichnet. Der Mietvertrag kommt nach Unterfertigung durch den Mieter schlüssig durch Bekanntgabe des Zutrittscodes zum Lagergelände durch den Vermieter zustande. Sollte dennoch eine Gebührenschuld nach dem GebG entstehen, trägt der Mieter die Gebühr des § 33 TP 5 GebG.
2. Vertragsabschluss
2.1
Die auf der Webseite vom Anbieter angebotenen Leistungen verstehen sich als Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Anbieter nicht verbindlich. Mit der Angabe seiner Bestellung über die Website gibt der Kunde gegenüber dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser AGB ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden auf dessen, im Kundenkonto gemäß Punkt 3. hinterlegte E-Mail-Adresse, eine Buchungsbestätigung übermittelt.
3. Registrierung, Kommunikation, Verpflichtungen und Haftung des Kunden
im Zusammenhang mit den Zugangsdaten und deren Weitergabe
3.1
Im Zuge des Vertragsabschlusses muss sich der Kunde auf der Website registrieren und ein Kundenkonto mit seinen Daten erstellen. Dieses Kundenkonto und die Smartphone Applikation werden mit einem Benutzernamen und Passwort geschützt, welche der Kunde selbst bestimmt. Der Kunde hat dabei ein nach allgemeinen Anforderungen als sicher eingestuftes Passwort zu wählen.
3.2
Der Kunde hat alle Änderungen der im Kundenkonto erfassten Daten, insbesondere seiner hinterlegten E-Mail-Adresse, zeitnah dem Anbieter bekanntzugeben. Der Anbieter wird mit dem Kunden über die hinterlegte E-Mail-Adresse sowie das Kundenkonto kommunizieren. Im Sinne dieses Vertrages erfüllt auch die Kommunikation per E-Mail oder das Kundenkonto das Erfordernis sämtlicher „schriftlicher“ Informations- und Anzeigepflichten gegenüber dem Kunden und dem Anbieter.
3.3
Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seines Passworts verantwortlich. Im Rahmen seines vertraglichen Rechtes hat der Kunde entsprechende Vorkehrungen zu treffen, sodass auch die von ihm zum digitalen Zugang berechtigten Personen das Passwort sicher verwahren. Der Kunde ist für alle Folgen einer von ihm verschuldeten unautorisierten Verwendung oder für alle Schäden einer bewussten Passwort-Weitergabe im Rahmen seines vertraglichen Rechts selbst verantwortlich und dem Anbieter für schuldhaft verursachte Schäden persönlich haftbar.
3.4
Der Kunde ist für jede Beschädigung innerhalb des Lagerabteils und des Geländes des Anbieters am Lagerstandort dem Anbieter verantwortlich, wenn die Beschädigung durch ihn, die von ihm zugangsberechtigten Personen, seine Angehörigen, Angestellten, Mitarbeiter, Besucher, Lieferanten, Handwerker und/oder ihm sonst zuzurechnenden Personen schuldhaft verursacht worden ist.
4. Übernahme und Rückgabe des Abteils
4.1
Der Mieter hat das Abteil bei Übernahme zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich zu melden. Eine unterlassene Meldung lässt Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des Mieters unberührt.
4.2
Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietvertragsende das Abteil im selben Zustand, wie es übernommen wurde, zurückzugeben. Folgen der gewöhnlichen Abnützung und Schäden, für die der Mieter nicht haftet, sind nicht zu beheben/zu beseitigen.
5. Zutritt zum Lagergelände und zu den Abteilen; Abschließen des Abteils
5.1
Der Mieter hat während der vereinbarten Zeiten zwischen 5:00 – 22:00 Uhr täglich Zutritt zum Lagergelände und zu seinem Abteil.
5.2
Nur der Mieter und schriftlich von ihm dazu befugte oder von ihm begleitete Personen sind berechtigt, das Lagergelände zu betreten. Der Mieter kann eine derartige Befugnis gegenüber dem Vermieter jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall wird dem Mieter unverbindlich empfohlen, seinen Zutrittscode ändern zu lassen.
5.3
Der Mieter ist verpflichtet, sein Abteil zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein nicht verschlossenes Abteil zu verschließen.
5.4
Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Abteil zu öffnen und zu betreten oder durch Dritte öffnen und betreten zu lassen.
5.5
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zu einem mindestens 7 Tage im Voraus angekündigten Termin Zutritt zum Abteil zu gestatten, wenn behördliche Besichtigungen vorgeschrieben werden oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten und/oder andere Arbeiten zwingend notwendig sind, die die Sicherheit bzw. die Funktionsfähigkeit des Abteils/Lagers sicherstellen sollen, und/oder, wenn ein Zu-/Umbau des Abteils/Lagers vorgenommen wird. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, hat der Vermieter das Recht, das Abteil ohne weitere Verständigung zu öffnen und zu betreten, die erforderlichen Arbeiten durchzuführen und/oder die eingelagerten Gegenstände in ein alternatives Abteil zu verbringen. Für die Auswahl des alternativen Abteils und die Zukunft des Vertrags gelten Ziffer 7.1 und 7.3 entsprechend.
5.6
Der Vermieter hat das Recht, das Abteil des Mieters zu öffnen, zu betreten, die eingelagerten Gegenstände in ein alternatives geeignetes Abteil zu verbringen (für die Auswahl des alternativen Abteils und die Zukunft des Vertrags gelten Ziffer 7.1 und 7.3 entsprechend) und/oder die notwendigen Veranlassungen zu treffen:
5.6.1
ohne vorherige Verständigung, falls der Vermieter begründet annehmen kann, dass das Abteil gemäß Ziffer 6.1 verbotene Gegenstände enthält und in Folge von einer Gefährdung der umliegenden Abteile/Bereiche auszugehen ist.
5.6.2
falls der Vermieter begründet annehmen kann, dass das Abteil nicht zu Lagerzwecken verwendet wird und der Mieter trotz Aufforderung mindestens 7 Tage im Voraus die Überprüfung des Abteils nicht gestattet.
5.6.3
ohne vorherige Verständigung falls der Vermieter von der Polizei, der Feuerwehr oder einer (anderen) Behörde aufgefordert wird, das Abteil zu öffnen.
5.7
Der Vermieter ist verpflichtet, ein durch ihn oder in seinem Auftrag durch Dritte geöffnetes Abteil nach Verlassen mit einem geeigneten Mittel auf seine Kosten wieder sicher zu verschließen und dem Mieter wieder Zugang zu geben.
6. Nutzung der Abteile und des Geländes durch den Mieter; Weitergabe von Rechten aus dem Mietvertrag
6.1
Folgendes darf nicht gelagert werden:
- Nahrungsmittel oder verderbliche Gegenstände, außer wenn diese sicher verpackt sind, so dass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen;
- ebenso unverpackte und gegen Befall von Motten oder sonstigen Schädlingen ungeschützte Kleidung (im Speziellen Pelzmäntel);
- lebendige oder tote Lebewesen jeder Art;
- brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten, wie z.B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, Lithium Batterien etc.;
- unter Druck stehende Gase;
- Waffen; Sprengstoffe; Munition;
- Chemikalien; radioaktive Stoffe; biolog. Kampfstoffe; Müll und Giftmüll jeder Art; Asbest oder sonstige gesundheitsgefährdende Materialien;
- mehr als 8 Stück Autoreifen pro Abteil;
- alles, was Rauch, üblen Geruch oder sonstige Emissionen absondern könnte;
- jegliche verbotene Substanzen und Gegenstände nach dem StGB, Waffengesetz und Suchtmittelgesetz;
- Wertgegenstände und Bargeld (Sparbücher, Schmuck, Wertpapiere, Edelmetalle);
- Hardwarewallets;
- Kunstgegenstände;
- Antiquitäten;
- Medikamente und legale Rauschmittel;
- feuchtigkeitsempfindliche Gegenstände;
- nicht verpackte Bücher
6.2
Es ist dem Mieter und jeder Person, die mit dem Mieter oder durch den Mieter dazu befugt das Lagergelände betritt oder das Abteil verwendet, verboten:
1. Das Abteil oder das Lagergelände in einer derartigen Weise zu verwenden, dass andere Mieter oder der Vermieter gestört, geschädigt oder beeinträchtigt werden.
2. Tätigkeiten auszuüben, durch die Versicherungsbestimmungen der vom Mieter sowie der vom Vermieter abgeschlossenen (Gebäude)Versicherung (siehe Lagerungsverbote gemäß Ziffer 6.1) verletzt werden oder die einer behördlichen (wie etwa gewerblichen) Genehmigung bedürfen, die fehlt.
3. Das Abteil zweckwidrig, insbesondere als Büro, als Wohnung oder als Geschäftsadresse zu verwenden.
4. Ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Änderungen am Abteil, insbesondere Befestigungen an Wand, Decke oder Boden, vorzunehmen.
5. Emissionen jedweder Art aus dem Abteil austreten zu lassen.
6.3
Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich etwaige Schäden des Abteils dem Vermieter zu melden.
6.4
Dem Mieter ist es nicht erlaubt, das gemietete Abteil ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst Rechte aus dem Mietvertrag zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen.
7. Umsiedlung des Mieters durch den Vermieter in ein alternatives Abteil
7.1
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B.: nötige Reparaturen, zulässige Umbauten, behördliche Anweisungen etc.) ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Vermieter das gemietete Abteil zu räumen und die Gegenstände in ein alternatives, ihm vom Vermieter anzubietendes, gleichwertiges Abteil vergleichbarer Größe zu verbringen. Betrifft der wichtige Grund das gesamte Lager, kann das Abteil im nächstgelegenen Lager des Vermieters liegen.
7.2
Falls der Mieter dieser Aufforderung nicht fristgerecht entspricht, ist der Vermieter berechtigt, das gemietete Abteil zu öffnen und die Gegenstände in das alternative Abteil gemäß Ziffer 5.1 zu verbringen. Bei Gefahr in Verzug ist der Mieter dazu ohne vorherige Aufforderung des Mieters berechtigt.
7.3
Falls Gegenstände gemäß Ziffer 7.1 und 7.2 in ein alternatives Abteil verbracht werden, bleibt der bestehende Mietvertrag unverändert aufrecht. Der Mieter kann jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Wegfall des wichtigen Grundes kann der Mieter wieder das gemietete Abteil nutzen.
8. Kaution, Miete und Zahlungsbedingungen
8.1
Kaution
8.1.1
Der Mieter ist verpflichtet, bei Annahme des Mietangebots durch den Vermieter (siehe Ziffer 1.2) eine Monatsmiete (brutto) als Kaution beim Vermieter zu hinterlegen.
8.1.2
Diese Kaution wird vom Vermieter unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses rückerstattet, jedoch reduziert um jenen Betrag der notwendig ist, um berechtigte Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis zu begleichen, insbesondere:
a) um das Abteil zu reinigen, wenn der Mieter seiner Pflicht gemäß Ziffer 4.2 nicht nachkommt.
b) Schäden zu beheben, die durch den Mieter (oder durch ihm zurechenbare Dritte) am Abteil oder an anderen auf dem Lagergelände oder im Lagergebäude befindlichen Gegenständen/Einrichtungen schuldhaft verursacht wurden.
c) auf Mietrückstände, Mahnkosten, Verzugszinsen, Verbringungskosten und/oder Verwertungs-/Vernichtungskosten.
8.2
Mietentgelt, Wertsicherung
8.2.1
Mietentgelt
Die Höhe des Mietentgelts und die Abrechnungsperiode sind im Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags geregelt. Der Kunde hat das vertraglich geregelte Entgelt (inklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) an den Anbieter zu bezahlen. Das Entgelt bemisst sich nach der vom Kunden jeweils gewählten Buchungsperiode und Raumtyp. Das Entgelt ist immer mit dem 1. Tag der gewählten aktuellen Buchungsperiode fällig und mittels der vereinbarten, bzw. im Kundenkonto durch den Kunden gewählten Zahlweise zu bezahlen.
8.2.2
Wertsicherung
Eine Anhebung innerhalb der ersten 2 Monate ab Abschluss des gegenständlichen Vertrages ist ausgeschlossen. Das Mietentgelt verändert (vermindert oder erhöht) sich in dem Ausmaß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich" verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 verändert. Ausgangsbasis ist
- die für den Monat nach Abschluss des Mietvertrags ermittelte Indexzahl oder,
- wenn sich die Parteien nach Abschluss des Mietvertrags einvernehmlich auf eine Änderung der Höhe, des Mietentgelts einigen, die für den Monat nach dieser Änderungsvereinbarung ermittelte Indexzahl. Vergleichswert ist der aktuellste Monatswert des Index, der 12 Kalendertage vor Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode verfügbar ist.
Veränderungen des Index (nach oben oder unten) von Ausgangsbasis bis Vergleichswert bis zu 1,00 % („Schwellenwert") führen noch zu keiner Veränderung des Mietentgelts. Bei einer Überschreitung des Schwellenwerts verändert (vermindert oder erhöht) sich das Mietentgelt im Ausmaß der gesamten Indexveränderung von Ausgangsbasis bis Vergleichswert, bei Rundung auf volle Cent-Beträge. Die jenseits des Schwellenwerts liegende Indexzahl bildet die neue Ausgangsbasis für die Ermittlung weiterer Veränderungen. Ausgeschlossen sind Änderungen des Mietentgelts nach dieser Ziffer
- in den ersten zwei Monaten nach Mietbeginn (siehe das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags unter „Kündigung/Konditionen/Zahlung"),
- in den ersten zwei Monaten nach einer einvernehmlichen Änderung des Mietentgelts.
8.3
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig oder die Gegenforderung des Mieters steht im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Vermieters, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder der Vermieter hat sie anerkannt.
8.4
Geschäftskunden, die im Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ihre Vorsteuerabzugsberechtigung erklärt haben, haben auf Aufforderung des Vermieters, einen Nachweis zu erbringen, dass die angemieteten Flächen/Abteile ausschließlich für Zwecke verwendet werden, die zum (vollständigen) Vorsteuerabzug berechtigen. Der Mieter verpflichtet sich, für die Vermietung relevante Änderungen seiner umsatzsteuerlichen Verhältnisse unverzüglich dem Vermieter bekannt zu geben. Er hat den Vermieter für falsche oder verspätete Angaben schad-und klaglos zu halten.
8.5
Die Flächenangaben zu den Lagerabteilen dienen nicht alleinig der Bemessung der Abgeltung für die Obsorgeleistungen des Anbieters und sind daher nur ungefähre Maße. Die Raumvolumina können zudem selbst bei Lagerabteilen mit gleicher Grundfläche abweichen. Tatsächliche Abweichungen von den Flächenangaben des Lagerabteils gegenüber den Angaben auf der Website führen daher nicht zu einer Änderung des Entgelts, sofern diese Abweichung nicht mehr als 10 % beträgt.
8.6
Dem Anbieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen zu. Ist der Kunde mit Zahlungen im Zusammenhang mit den Abteilbuchungen im Verzug, kann der Anbieter dem Kunden den automatisierten (digitalen) Zugang zum Gelände und/oder zum Lagerabteil so lange aussetzen, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Das entbindet den Kunden nicht davon, offene Forderungen des Anbieters zu begleichen. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, das Lagerabteil nach Terminvereinbarung durch einen Mitarbeiter des Anbieters öffnen zu lassen und zu betreten.
8.7
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen des Vertragsabschlusses über die Buchungsplattform dazu, dem Anbieter einen Einziehungsauftrag zu ermöglichen. Der Kunde hat sämtliche Mietzinszahlungen über diesen Einziehungsauftrag durchzuführen. Ein allfälliger Widerruf des Einziehungsauftrages stellt einen sofortigen Vertragsauflösungsgrund dar.
Der Kunde hat weiters sämtliche dem Anbieter durch Widerruf oder Nichteinlösung vom Lastschriftverfahren entstehende Bankspesen unverzüglich zu ersetzen.
9. Kündigung des Mietvertrags
9.1
Die Möglichkeit, den Mietvertrag ordentlich zu kündigen, bestimmt sich nach dem Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags (siehe „Kündigung/Konditionen/Zahlung").
9.2
Beide Parteien haben ferner das Recht, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der ihnen eine weitere Vertragszuhaltung unzumutbar macht, schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere in den Fällen der §§ 1117, 1118 ABGB. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Vermieter kann weiters insbesondere bei Verstößen des Mieters gegen die Ziffern 6.1 und 6.2 vorliegen oder auch bei einem qualifizierten Zahlungsausfall von mehr als 8 Tagen.
10. Beschränkung der Haftung des Vermieters
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters pro gemietetem Abteil und Schadensfall auf einen Betrag beschränkt, der dem Mietentgelt für das gesamte Kalenderjahr entspricht, in dem der Schaden entsteht.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht
a) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) wenn der Vermieter für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet.
Festgehalten wird, dass der Vermieter eine Versicherung für vom Kunden eingebrachte und eingelagerte Inhalte bis zu einem Sachwert von EUR 5.000,-- abgeschlossen hat. Abgedeckt hiervon sind Schäden von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchsdiebstahl. Einfacher Diebstahl ist jedoch nicht mitversichert und weiters ist diese Versicherung nur „bis auf weiteres“ abgeschlossen. Es besteht die jederzeitige Möglichkeit, dass der Versicherer bei zu vielen Schadensfällen den Vertrag kündigt. Aus diesen Gründen ist der Mieter auch dazu verpflichtet, ein Vorhängeschloss guter bzw. gehobener Qualität zu verwenden.
11. Kommunikation und Änderungen der Anschrift
Alle schriftlichen Erklärungen des Vermieters bzw. Mieters haben an die im Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages angeführte bzw. an die dem Mieter bzw. Vermieter vom jeweils anderen Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer Adresse unverzüglich dem Vertragspartner mitzuteilen. Unterlässt ein Vertragspartner dies, so gelten schriftliche Erklärungen des anderen Vertragspartners an jener Adresse, die die verzogene Vertragspartei zuletzt bekannt gegeben hat, so als zugegangen, als wäre diese Adresse noch aktuell.
12. Sonstiges
12.1
Das gegenständliche Vertragsverhältnis wird primär durch den Vertrag samt den AGB und subsidiär durch die einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), insbesondere zum Verwahrungsvertrag (§ 957 ff. ABGB), geregelt.
12.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder unvollstreckbar sein, bleibt der restliche Teil des Vertrags und bei Kunden, die Unternehmer sind, auch der restliche Teil einer solchen Bestimmung hiervon unberührt und vollständig in Kraft. Unbeschadet vorangehender Bestimmung gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, die ungültige Bestimmung der AGB und/oder des Vertrages als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Übereinkommen und der Absicht der Parteien am nächsten kommt.
12.3
Wird der Vertrag auf Seiten des Kunden nicht von einem gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand etc.) und/oder einem bzw. mehreren Prokuristen unterzeichnet, dessen/deren Prokura im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages jeweils im Firmenbuch eingetragen ist/sind, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter unaufgefordert einen ordnungsgemäßen schriftlichen Vertretungsnachweis (Vollmacht) der jeweils unterzeichnenden Personen in Kopie zu übermitteln. Andernfalls gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
12.4
Den Weisungen der Mitarbeiter des Anbieters ist Folge zu leisten. Der Kunde hat die gegebenenfalls ausgehängte oder übergebene Hausordnung einzuhalten. Bei Zweifeln über die Einhaltung der Hausordnung hat sich der Kunde schriftlich beim Anbieter zu erkundigen.
12.5
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für Kunden, die Verbraucher sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in dem Staat haben, in dem sich der Standort des gewählten Lagerabteils befindet, gelten trotz dieser Rechtswahl die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, weiterhin.
12.6
Zwischen Kunden, die Unternehmer sind und dem Anbieter wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien Innere Stadt für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis vereinbart.
12.7
Kunden, die Unternehmer sind, verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrags wegen Irrtums.
12.8
Mündliche oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
13. Belehrung Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)
13.1
Widerrufsbelehrung
Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und diesen Vertrag mit dem Anbieter im Wege des Fernabsatzes (z.B. online) oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, gilt zudem Folgendes:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über die zentrale E-Mail-Adresse info@abstellplatzl.at oder an AbstellPlatzl, Rumel GesmbH in der Hauptstraße 3, 3012 Wolfsgraben mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Punkt 13.2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet, sehr wohl aber die allfällig bis dahin erfolgte tageweise Nutzung aliquot.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
13.2
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns wie beschrieben senden; alternativ können Sie Ihre Widerrufserklärung aber auch frei formulieren)
An
Rumel GesmbH
FN: 127769x
Hauptstraße 3
3012 Wolfsgraben
oder an: office@rumel-gesmbh.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) unzutreffendes streichen.